Bildungsplan Musik Klasse 6

KOMPETENZBEREICH 1: MUSIK GESTALTEN

Das Singen, das Klassenmusizieren und das Bewegen zur Musik bilden in den Klassen 5 und 6 die Grundlagen des Unterrichts. Das Ziel ist zuallererst, durch unmittelbare musikalische Erfahrungen die Freude an der Musik zu wecken, zu erhalten und zu pflegen. Erste Musiziererfahrungen werden vor allem auf der Basis des grundtonbezogenen Tonraums und der regelmäßigen Pulsfolge gemacht. Eine systematisch aufbauende Vorgehensweise gewährleistet den allmählichen Erwerb musikalischer Grundkompetenzen.
Es sind vielfältige Formen des Klassenmusizierens möglich, notwendig und erwünscht. Das gemeinsame Spielen eines einfachen Klasseninstrumentes ist anzustreben. Alle weiter gehenden Möglichkeiten wie die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen (zum Beispiel mit Musikschulen, Musikvereinen) oder das Bilden von Gesangs-, Bläser-, Streicher- oder Perkussionsklassen können genutzt werden.

Die Schülerinnen und Schüler
• verfügen über grundlegende Fähigkeiten im Umgang mit ihrer Stimme; sie
• tragen ein Sprechstück artikuliert vor;
• singen mehrere traditionelle und aktuelle Lieder aus verschiedenen Themenbereichen (vergleiche Liedverzeichnis) richtig in Tonhöhe und Rhythmus sowie in angemessenem Ausdruck (in der Gruppe oder im Klassenverband);
• singen ein Repertoire von Liedern unterschiedlicher Genres, Stile und Kulturen auswendig (vergleiche Liedverzeichnis);
• singen einfache zweistimmige Lieder (in der Gruppe oder im Klassenverband);
• verfügen über grundlegende Fähigkeiten im instrumentalen Musizieren; sie
• spielen einfache Rhythmen (Pattern) und Tonfolgen auf einem Instrument;
• spielen einfache Instrumentalsätze in der Gruppe oder im Klassenverband;
• kennen die Spielweise, die Klangcharaktere und die Notation ihrer beim Klassenmusizieren verwendeten Instrumente;
• kennen grundlegende musikalische Gestaltungselemente und Formprinzipien;
• verfügen über erste Erfahrungen mit freien Formen von Klangerzeugung (praktischer Umgang mit einfacher grafischer Notation oder Erfinden einfacher Klangimprovisationen zu Bildern/Texten);
• verfügen über grundlegende Fähigkeiten im Umsetzen von Musik in Bewegung; sie
• setzen ein Metrum in Bewegung um;
• führen einfache Bewegungsabläufe zu Musik koordiniert aus;
• können Musik in andere Ausdrucksbereiche umsetzen (Bildende Kunst, szenisches Spiel, Text) oder andere Ausdrucksbereiche mit Musik gestalten.

KOMPETENZBEREICH 2: MUSIK HÖREN UND VERSTEHEN

Die Schülerinnen und Schüler machen sich ihre im Kompetenzbereich 1 erworbenen Erfahrungen und Fertigkeiten bewusst und entwickeln ihre musikalische Vorstellungsfähigkeit weiter. Sie sind in der Lage, an Musikstücken elementare musikalische Verläufe bewusst wahrzunehmen und diese Wahrnehmungsfähigkeit auf unterschiedliche Weise zu äußern. Sie erwerben die Fähigkeit, ein überschaubares musikalisches Werk in seiner Wirkung und seinen wichtigsten musikalischen Gestaltungsmitteln zu beschreiben und seine mögliche Aussage nachzuvollziehen. Auf diese Weise wird den Schülerinnen und Schülern ein vertieftes Erleben von Musik ermöglicht. Hierzu dienen auch die zunehmende Beherrschung der Notenschrift und die Fähigkeit, mit einfachen Notentexten praktisch umgehen zu können.

Die Schülerinnen und Schüler
• verfügen über grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit Notenschrift und Notentext; sie lesen, schreiben und musizieren
• Ganze, Halbe, Viertel und Achtel Noten- und Pausenwerte (auch in punktierter Form) im 2/4-, 3/4- und 4/4-Takt;
• im Tonraum von g bis c3;
• kennen die grundlegenden Bezeichnungen und Symbole zu Dynamik, Tempo, Artikulation und wenden sie beim Musizieren und Hören an
• verfügen über grundlegende Kenntnisse wichtiger musikalischer Gestaltungsmittel; sie
• nutzen ihre Kenntnisse von Metrum (Pulsschlag), Takt (gerade und ungerade) und Rhythmus beim Musizieren und Beschreiben von Musikstücken;
• nutzen ihre Kenntnisse der Intervalle (reine Intervalle, große und kleine Sekunde, große und kleine Terz) für die Beschreibung von melodischen Verläufen, von Zusammenklängen und ihrer jeweiligen Wirkung an Musikstücken;
• nutzen ihre Kenntnisse verschiedener Ordnungen im Tonraum (Dur, Moll) für die Beschreibung ihrer jeweils spezifischen Wirkung an Musikstücken;
• lesen und schreiben die Hauptdreiklänge einer Tonart und nutzen ihre Kenntnisse beim Musizieren und zur Beschreibung einfacher harmonischer Verläufe;
• nutzen ihre Kenntnisse elementarer Formprinzipien (Wiederholung, Veränderung, Gegensatz, Motiv und seine Fortführung) und wichtiger Formmodelle (Liedformen) für die Beschreibung des Verlaufs von Musikstücken;
• verfügen über grundlegende Fähigkeiten im bewussten Hören, Beschreiben und Verstehen von Musik; sie können
• einfache Rhythmen und Tonfolgen notieren;
• einem Musikstück konzentriert zuhören;
• mit einfachen Worten die Wirkung musikalischer Ereignisse beschreiben;
• Musikstücke nach vorgegebenen Kriterien (musikalische Parameter, Instrumente, Besetzungen, Titel beziehungsweise Überschriften) beschreiben;
• den Verlauf von Musikstücken beschreiben;
• die Aussage eines Musikstückes und mögliche Intentionen des Komponisten nachvollziehen.

KOMPETENZBEREICH 3: MUSIK REFLEKTIEREN

Die Schülerinnen und Schüler lernen unterschiedliche musikalische Erscheinungsformen kennen und erfahren über die Begegnung mit Komponisten und musikalischen Werken, dass Musik immer auch in einem geschichtlich und gesellschaftlich bedingten Kontext steht. Die Schülerinnen und Schüler bringen ihre eigenen Musikerfahrungen in den Unterricht ein und lernen Musik in verschiedenen Kontexten kennen; durch die Reflexion des eigenen Umgangs mit Musik entwickeln sie Toleranz für die Hörgewohnheiten anderer und sind schließlich in der Lage, mit dem vielfältigen musikalischen Angebot angemessen umzugehen.

Die Schülerinnen und Schüler
• können an verschiedenen historischen und zeitgenössischen Musikstücken biografische und entstehungsgeschichtliche Aspekte nennen;
• kennen Musik in unterschiedlichen Kontexten.

zurück zur Übersicht

letzte Aktualisierung: 5.10.2004 | AGS
Impressum