BILDUNGSPLAN MUSIK KURSSTUFE

 

Die Bildungsstandards gelten sowohl für das zweistündige Pflichtfach als auch für das vierstündige Profil- oder Neigungsfach. Die Differenzierung erfolgt durch eine wesentliche Verbreiterung und Vertiefung.

KOMPETENZBEREICH 1: MUSIK GESTALTEN

Die Schülerinnen und Schüler erweitern ihre praktischen Fähigkeiten durch die Erarbeitung eines breit gefächerten Repertoires von Musikstücken aus verschiedenen Genres, Stilen und Kulturen und durch unterschiedliche musikalische Erfindungsaufgaben. Die Interessenlage der Gruppe und die jeweilige Persönlichkeit der Schülerin und des Schülers werden dabei berücksichtigt und in den Unterricht einbezogen. Durch den eigenständigen, subjektiven und reflektierten Umgang mit Musik wird die Fähigkeit des intuitiven Denkens, die für kreativ-gestalterische Prozesse charakteristisch ist, ausgebildet. In projektorientierten Prozessen werden die Möglichkeiten zur Selbstwahrnehmung und Selbstregulierung deutlich erweitert. Der Unterricht mündet in präsentierbare Ergebnisse.

Die Schülerinnen und Schüler
• haben ihre bisher erworbenen musikalischen Fähigkeiten und Fertigkeiten erweitert; sie
• musizieren ein breit gefächertes Repertoire von Liedern, Songs und Instrumentalstücken unterschiedlicher Genres, Stile und Kulturen;
• finden und gestalten Begleitungen zu Liedern und Songs;
• erfinden „Antworten“ auf rhythmische und melodische Phrasen;
• erfinden einfache Melodien;
• können selbstständig ein Projekt gestalten.

KOMPETENZBEREICH 2: MUSIK HÖREN UND VERSTEHEN

Die Auseinandersetzung mit den vielfältigen praktischen musikalischen Handlungen und Erfahrungen und mit weiteren musikalischen Fragestellungen führt zu einem bewussten und verstehenden Musikhören. Ausgangspunkt hierfür ist die Erarbeitung zentraler musikalischer Werke sowohl der europäischen Musikgeschichte als auch der Gegenwart. Damit werden die Schülerinnen und Schüler befähigt, persönliche Geschmacksurteile zu bilden und selbstständig mit Musik umzugehen. Die Beherrschung der Notenschrift, die Kenntnis der musikalischen Gestaltungsmittel und die Fähigkeit, musikalische Verläufe differenziert und zunehmend selbstständig beschreiben zu können (auch ohne Notentext), ermöglichen ein differenziertes Musizieren, ein vertieftes Musikerlebnis und schließlich ein erweitertes Verständnis von Musik.

Die Schülerinnen und Schüler
• haben ihre Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit Notenschrift und Notentext vertieft und nutzen sie beim Musizieren, Hören und Analysieren von Musikstücken;
• haben ihre bisherigen Fähigkeiten im bewussten Hören und Beschreiben von Musik vertieft; sie können
• Ausdruck und Wirkung unterschiedlicher, auch anspruchsvoller Hörbeispiele und ihrer einzelnen Gestaltungselemente differenziert beschreiben;
• Musikstücke nach vorgegebenen Kriterien differenziert beschreiben;
• den Verlauf von Musikstücken erfassen und mit Fachbegriffen erläutern;
• die Aussage eines Musikstückes sowie die möglichen Intentionen der Komponistin oder des Komponisten verstehen und eigene Interpretationsansätze entwickeln.

KOMPETENZBEREICH 3: MUSIK REFLEKTIEREN

Die Schülerinnen und Schüler lernen die Bedeutung der Musik in geistesgeschichtlich bedeutsamen Kontexten und in der gegenwärtigen Gesellschaft kennen. Sie erkennen und reflektieren sowohl die geschichtliche Bedingtheit von musikalischen Werken als auch die soziokulturellen Bedingungen und Voraussetzungen des eigenen Verstehens. Auf diese Weise erhalten die Schülerinnen und Schüler Einblicke in Bereiche der Musikkultur, die über die eigene Interessenlage hinausgehen.

Unverzichtbar ist der Weg, durch selbstständiges Arbeiten und subjektive Auseinandersetzung Kenntnisse und Erkenntnisse zu gewinnen und diese (zum Beispiel durch Referate, Präsentationen) für den Unterricht aufzubereiten. Fächerübergreifende Betrachtungen vertiefen den Blick sowohl auf historische wie auch auf gegenwärtige Entwicklungen.

Die wechselseitige Bedingtheit von künstlerischen Ansprüchen sowie sozialen und wirtschaftlichen Bedingungen (besonders im Hinblick auf die Medien) wird beobachtet und ergründet.

Die Schülerinnen und Schüler
• können an Musikstücken biografische, entstehungsgeschichtliche, epochen- und gattungsspezifische Aspekte erläutern und ihre Bedeutung für geistesgeschichtliche, kulturelle und gesellschaftliche Entwicklungen erkennen; sie
• verfügen über grundlegende Kenntnisse der für die europäische Musikgeschichte wichtigsten Gattungen, Stile und Werke (vergleiche Werkverzeichnis);
• können sich mit mehreren wichtigen musikalischen Erscheinungsformen, Stilen und Tendenzen aus dem 20. und 21. Jahrhundert auseinander setzen (vergleiche Werkverzeichnis);
• kennen einen weiteren nicht europäisch geprägten musikkulturellen Bereich;
• können sich mit dem unterschiedlichen Gebrauch von Musik auseinander setzen und Merkmale analysieren, die Musik für einen bestimmten Zweck verwendbar machen;
• können sich mit der Bedeutung von Musik für ihr eigenes Leben und für unsere Kultur auseinander setzen und ihre Kenntnisse und Hörerfahrungen in ihrer Bedeutung selbstständig thematisieren und reflektieren;
• haben Kenntnisse über Musikberufe und ökonomische Aspekte der Musik.

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letzte Aktualisierung: 5.10.2004 | AGS
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