DER BEITRAG DES FACHES MUSIK ZUR BILDUNG
Das Fach Musik zeichnet sich durch den ästhetischen Zugang
zur Welt über den Gehörsinn aus. Das Spezifische dieses
Zugangs entfaltet sich im Zusammenspiel und in der Wechselwirkung
von
• körperlich-sinnlicher Wahrnehmung,
• Bewusstwerdung der emotionalen Wirkung und
• gedanklicher Auseinandersetzung.
Der unersetzbare Beitrag des Faches Musik zur Bildung besteht darin, den Schülerinnen und Schülern sowohl kreative Gestaltungsmöglichkeiten, emotionales Erleben und künstlerische Erfahrungen mit Musik zu ermöglichen als auch Musik-Verstehen und rationale Argumentation zu vermitteln. Vielfältige musikpraktische Erfahrungen erweitern die ästhetische Wahrnehmungsfähigkeit, gedankliche Arbeit und Reflexion über verschiedenste musikalische Phänomene verbreitern das Feld des Denkens. Ein wichtiges Ziel des Musikunterrichts ist es daher, den Schülerinnen und Schülern dieses Wechselspiel bewusst zu machen und sie zu befähigen, ihre erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse als Bereicherung für die eigene Lebensführung nutzen zu können.
MUSIKALISCHE KOMPETENZ
Die für das Erreichen dieses Zieles notwendigen fachlichen Fähigkeiten und Kenntnisse werden als musikalische Kompetenz bezeichnet.
Musikalische Kompetenz äußert sich in der Fähigkeit, Musik gestalten zu können, sie für verschiedene Zwecke sachgerecht zu gebrauchen, sie in ihren Aussagen, Absichten und ihrer formalen Struktur zu verstehen sowie in der Fähigkeit, sie in größere sinnstiftende Zusammenhänge einzuordnen.
Hieraus ergeben sich für den Musikunterricht im allgemein bildenden Gymnasium verschiedene Umgangsweisen mit Musik, die sich in drei Kompetenzbereichen spiegeln: Kompetenzbereich 1: Musik gestalten, Kompetenzbereich 2: Musik hören und verstehen und Kompetenzbereich 3: Musik reflektieren. Da diese Kompetenzbereiche sich gegenseitig ergänzen und durchdringen, sind sie im Unterricht grundsätzlich aufeinander zu beziehen und miteinander zu vernetzen. Musikalische Kompetenz konkretisiert sich im Wechselspiel der verschiedenen Teilkompetenzen: Das Gestalten von Musik gelingt letztlich nur, wenn dieser Vorgang sowohl von musikalischem Können und Wissen als auch von verstehendem Hören und Reflexion begleitet ist. Auf entsprechende Weise gelingen Wahrnehmen, verstehendes Hören von Musik und das Reflektieren von Musik in unterschiedlichen Kontexten dann besonders nachhaltig, wenn diese Fähigkeiten in Prozessen musikalischen Handelns und Gestaltens erworben werden.
Durch die Ausbildung von praktischen musikalischen Fähigkeiten wird sowohl das Hören und Verstehen von Musik bewusster wie auch rückwirkend durch Reflexion musikalisches Handeln und Gestalten differenzierter und komplexer werden.
Mit diesem gezielt ganzheitlichen Ansatz leistet der Musikunterricht einen unverzichtbaren Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler.
DIE DREI KOMPETENZBEREICHE KOMPETENZBEREICH
1: MUSIK GESTALTEN
Grundlegende musikalische Erfahrungen werden vor allem über das Musizieren und das musikalische Gestalten gemacht. Die ständig wachsende Bedeutung medial vermittelter musikalischer Erfahrung reduziert die selbstbestimmten Eigentätigkeiten, die eigentlichen Primärerfahrungen mit Musik nehmen ab. Deshalb muss der Musikunterricht grundsätzlich, wo immer es durchführbar ist, Musiziererfahrungen ermöglichen.
Musikalisches Lernen ist dann besonders erfolgreich, wenn es über das eigene Handeln zum Können und erst dann zum Wissen und zu den Begriffen führt. Musizieren und musikbezogenes Handeln dienen sowohl zur Vermittlung musikalisch-ästhetischer Erfahrungen als auch zur Entwicklung einer individuellen musikalischen Gebrauchspraxis. Musizieren und Improvisieren in Gruppen fördert darüber hinaus Teamfähigkeit und Kreativität. Daher besteht ein wichtiges Ziel des Musikunterrichtes darin, Musik gestalten zu können, durch unmittelbare musikalische Erfahrungen (Singen, Musizieren, Bewegen) die Freude an der Musik zu wecken, zu erhalten und zu pflegen, die musikalischen Fähigkeiten aller Schülerinnen und Schüler zu entdecken und weitestmöglich zu fördern.
KOMPETENZBEREICH 2: MUSIK HÖREN UND VERSTEHEN
Jeder musikalischen Erfahrung liegt das bewusste Wahrnehmen und verstehende Hören von Musik zu Grunde. Das bewusst hörende Erfassen und Verstehen eines Musikstückes erfordert Konzentration und fördert das musikalische Vorstellungsvermögen sowie die Ausbildung des Hörgedächtnisses. Anhand von konkreten Musikstücken lernen die Schülerinnen und Schüler, die grundlegenden musikalischen Gestaltungsmittel (zum Beispiel Tonstärke, Tondauer, Tonhöhe, Klangfarbe) bewusst wahrzunehmen und ihre Wahrnehmung auf unterschiedliche Weise, wie zum Beispiel durch Bewegung, bildnerisches Gestalten oder durch die Beantwortung von Fragen, zu äußern.
Darüber hinaus lernen sie den Zusammenhang von jeweils konkret angewandten musikalischen Gestaltungsmitteln und ihren Wirkungen kennen; sie erfassen an Musikstücken zunächst einfache, dann auch komplexere musikalische Verläufe und beschreiben die jeweils konkrete Ausprägung der musikalischen Gestaltungsmittel, deren Ausdruck und Wirkung auf den Hörer. Schließlich sind die Schülerinnen und Schüler in der Lage, erklingende Musik sowohl in ihren Aussagen und Absichten als auch in ihrer formalen Struktur zu verstehen.
Um eine musikalische Mitteilung erleben, den Sinn und die Absicht von Musikstücken erfassen und verstehen und sich über Musik verständigen zu können, ist es notwendig, die Sprache und die Sprachmittel der Musik zu kennen; hierzu gehört sowohl die Fähigkeit, mit Notenschrift und Notentext umgehen zu können als auch die Kenntnis der grundlegenden musikalischen Gestaltungsmittel (Musiklehre).
KOMPETENZBEREICH 3: MUSIK REFLEKTIEREN
Musikalische Werke weisen immer über das rein Klangliche hinaus und können in unterschiedlichen Kontexten und Horizonten reflektiert werden. Jede Musik teilt auf ihre Weise etwas von der Situation mit, aus der sie stammt, sie bezeugt sowohl subjektive Befindlichkeiten als auch Weltsichten, sie ist Dokument und Zeugnis ihrer jeweiligen Entstehungszeit, sie kann unterschiedliche Funktionen erfüllen. Schließlich kann Musik auf individuelle und subjektive Weise wahrgenommen und verstanden werden.
Auf diesem Hintergrund reflektieren die Schülerinnen und Schüler die Bedeutung der Musik für ihr eigenes Leben wie auch für unsere Kultur und für andere Kulturen; sie entwickeln Verständnis für Musik in verschiedenen historischen, kulturellen und gesellschaftlichen Kontexten; sie setzen sich sowohl mit individuell ausgeprägten musikalischen Werken und unterschiedlichen musikalischen Erscheinungsformen als auch mit verschiedenen musikalischen Gattungen und Stilen auseinander; sie kennen den unterschiedlichen Gebrauch von Musik und sind schließlich in der Lage, Kriterien zur Bewertung von Musik selbstständig anzuwenden.
KULTURERSCHLIESSENDER MUSIKUNTERRICHT
Die in den drei Kompetenzbereichen und den musikalischen Arbeitsgemeinschaften erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse zielen auf die Erschließung der Vielfalt von musikalischer Kultur: Ausgehend von der tradierten abendländischen Musikkultur bezieht sich kulturerschließender Unterricht vor allem auf die Auseinandersetzung mit wichtigen zeitgenössischen musikalischen Erscheinungsformen, auf die Rolle der Medien in der Musik, auf unterschiedliche Funktionen von Musik, auf die Musik anderer Kulturen, auf Bezüge von Musik zu anderen Bereichen (wie zum Beispiel zu den Künsten, zur Natur, zur Technik, zu Religionen et cetera) sowie auf die individuelle und gesellschaftliche Bedeutung von Musik.
Deshalb sind die Öffnung zu außerschulischen Partnern des regionalen Musiklebens und die Begegnung mit Künstlerpersönlichkeiten und Fachleuten wichtige Bestandteile des Unterrichts.
Kulturerschließender Musikunterricht vollzieht sich im Zusammenspiel von Musizieren, musikbezogenem Handeln und Reflektieren; Leitprinzip des Unterrichts ist die Erschließung kultureller Vielfalt mittels methodischer Vielfalt.
MUSIKALISCHE ARBEITSGEMEINSCHAFTEN
Zusammen mit dem kontinuierlichen und aufbauenden Musikunterricht leisten besonders die musikalischen Arbeitsgemeinschaften (zum Beispiel Chor, Orchester, Band) einen wesentlichen Beitrag zur Gestaltung des Schullebens und bilden eine wichtige Basis für die weitere Sicherung der Vielfalt und Qualität der überlieferten und gegenwärtigen Musikkultur.