Leitgedanken zum Bildungsplan evangelische Religion

Der evangelische Religionsunterricht fördert religiöse Bildung und leistet damit einen eigenständigen und unverzichtbaren Beitrag zum allgemeinen Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule.
Der evangelische Religionsunterricht ist offen für Schülerinnen und Schüler unterschiedlicher Überzeugungen. Er leistet dadurch einen Beitrag zur Verständigung in der Pluralität. Der evangelische Religionsunterricht zielt auf überprüfbare Kompetenzen und Inhalte, wobei sich der Glaube selbst einer Überprüfung entzieht.

AUFGABEN UND ZIELE DES EVANGELISCHEN RELIGIONSUNTERRICHTS

Der evangelische Religionsunterricht begleitet Kinder und Jugendliche bei ihrer Suche nach Orientierung und Lebenssinn. Er stellt auf altersgemäße Weise den Zusammenhang von Glauben und Leben dar. Er ermöglicht, die Bedeutung des Evangeliums von Jesus Christus im Leben zu entdecken und im christlichen Glauben eine Hilfe zur Deutung und Gestaltung des Lebens zu finden. Er informiert nicht nur über den christlichen Glauben und seine Traditionen, sondern bringt die Heranwachsenden auch mit Glauben als Einstellung, Haltung und Lebenspraxis in Berührung.

Wahrnehmen und Begleiten
Der evangelische Religionsunterricht nimmt Kinder und Jugendliche mit ihren Lebensfragen, Sorgen, Ängsten, Erwartungen und Hoffnungen ernst. Er achtet sie als Mitgestalter/innen ihrer religiösen Alltagswelt und stärkt die Hoffnung auf eine lebenswerte Zukunft (Was dürfen wir hoffen?).
Er ermutigt Mädchen und Jungen, sich selbst und einander als Geschöpfe Gottes mit individuellen Gaben und Grenzen im Blick auf gemeinsame Aufgaben anzunehmen und zu stärken (Wer bin ich?).
Er nimmt plurale Lebensverhältnisse, religiöse Phänomene und Sinndeutungsangebote auf. Er gibt Raum zur Wahrnehmung und Reflexion in individueller, gemeinschaftlicher und gesellschaftlicher Perspektive (Wie sehen wir die Welt?).

Wissen, Verstehen und Kommunizieren
Der evangelische Religionsunterricht öffnet den Blick für die christliche Prägung unserer Kultur und führt elementar in die biblisch-christliche Tradition ein (Woher kommen wir?).
Er befähigt die Heranwachsenden zur Auslegung der Bibel und fördert altersgemäße Zugänge. Er setzt die biblisch-christliche Tradition dem kritischen Gespräch aus und hilft, religiöse Sprach- und Gestaltungsfähigkeit zu entwickeln. Er dient der individuellen, gemeinschaftlichen sowie gesellschaftlichen Orientierung und ermöglicht Schritte auf dem Weg zum persönlichen, verbindenden Glauben (Was glauben wir?).

Gestalten und verantwortlich Handeln
Der evangelische Religionsunterricht dient in Dialog und Auseinandersetzung mit anderen Sinn- und Wertangeboten dem kulturellen Verstehen und der Gestaltung des gesellschaftlichen Miteinanders. Er befähigt, am „Streit um die Wirklichkeit“ teilzunehmen, indem er Schülerinnen und Schüler anleitet, eigene Positionen zu entwickeln und zu vertreten. Er ermöglicht Begegnungen und fördert die Bereitschaft, andere Auffassungen zu tolerieren und von anderen zu lernen (Was ist wahr?).
Er befähigt mit anderen zusammen die Frage nach Gut und Böse, Recht und Unrecht zu stellen und setzt sich für ein Leben in Freiheit, Demokratie und sozialer Verantwortung ein. Er ermutigt zu verantwortungsvollem, solidarischem Handeln auf der Grundlage christlicher Wertvorstellungen und übt dieses exemplarisch ein (Was sollen wir tun?).

Über das eigenständige unterrichtliche Anliegen hinaus beteiligt sich der Religionsunterricht an Bemühungen, die Schule als Lebens- und Erfahrungsraum für alle Beteiligten zu gestalten. Dazu trägt er durch die Mitgestaltung von Festen, Feiern und Gottesdiensten bei. Er beteiligt sich am fächerverbindenden Lernen und an Projekten, an Entwicklungen innerhalb der Schule und an der Öffnung von Schule hin zur Bürger- und Kirchengemeinde sowie zu deren diakonischen Einrichtungen und trägt zur Profilbildung der Schule bei.

RECHTLICHE GRUNDLAGEN DES RELIGIONSUNTERRICHTS

Der Religionsunterricht ist nach Art. 7 Abs. 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und nach Art. 18 der Verfassung des Landes Baden-Württemberg ordentliches Lehrfach, das von Staat und Kirche gemeinsam verantwortet wird. Der Unterricht in Evangelischer Religionslehre wird „in Übereinstimmung mit den Grundsätzen“ der Evangelischen Landeskirchen in Baden und Württemberg erteilt, wie sie in deren Grundordnung beziehungsweise Kirchenverfassung enthalten sind, in der „Stellungnahme des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland zu verfassungsrechtlichen Fragen des Religionsunterrichts vom 7. Juli 1971“, in der „Entschließung der Württembergischen Evangelischen Landessynode zu Grundfragen des Religionsunterrichts vom 15. Juli 1976“ niedergelegt und in den Denkschriften der Evangelischen Kirche in Deutschland „Identität und Verständigung“ (1994) und „Maße des Menschlichen“ (2003) erläutert wurden.

ÜBERGREIFENDE KOMPETENZEN

Unter dem Zuspruch und Anspruch Gottes und im Blick auf entwicklungsgemäßes, ganzheitliches und handlungsbezogenes Lernen fördert der evangelische Religionsunterricht den Erwerb religiöser Kompetenz als Teil allgemeiner Bildung.
Religiöse Kompetenz ist zu verstehen als Fähigkeit, die Vielgestaltigkeit von Wirklichkeit wahrzunehmen und theologisch zu reflektieren, christliche Deutungen mit anderen zu vergleichen, die Wahrheitsfrage zu stellen und eine eigene Position zu vertreten sowie sich in Freiheit auf religiöse Ausdrucks- und Sprachformen (zum Beispiel Symbole und Rituale) einzulassen und sie mitzugestalten.
In diesem Rahmen fördert der evangelische Religionsunterricht folgende Kompetenzen:
 
Hermeneutische Kompetenz als Fähigkeit, Zeugnisse früherer und gegenwärtiger Generationen und anderer Kulturen, insbesondere biblische Texte zu verstehen und auf Gegenwart und Zukunft hin auszulegen.
 
Ethische Kompetenz als Fähigkeit, ethische Probleme zu identifizieren, zu analysieren, Handlungsalternativen aufzuzeigen, Lösungsvorschläge zu beurteilen und ein eigenes Urteil zu begründen, um auf dieser Grundlage verantwortlich zu handeln.
 
Sachkompetenz als Fähigkeit, über religiöse Sachverhalte, Kernstücke der biblisch-christlichen Tradition und des christlichen Lebens Auskunft zu geben und deren Bedeutung für unsere Kultur zu benennen.
 
Personale Kompetenz als Fähigkeit, sich selbst, andere Personen und Situationen einfühlsam wahrzunehmen, persönliche Entscheidungen zu reflektieren und Vorhaben zu klären.
 
Kommunikative Kompetenz als Fähigkeit, eigene Erfahrungen und Vorstellungen verständlich zu machen, anderen zuzuhören, Rückmeldungen aufzunehmen, unterschiedliche Sichtweisen aufeinander zu beziehen und gemeinsam nach Handlungsmöglichkeiten zu suchen.
 
Soziale Kompetenz als Fähigkeit, mit anderen rücksichtsvoll und verantwortungsbewusst umzugehen, für andere, insbesondere für Schwache einzutreten, Konfliktlösungen zu suchen, gemeinsame Vorhaben zu entwickeln, durchzuführen und zu beurteilen.
 
Methodische Kompetenz als Fähigkeit, Aufgaben zu erfassen, Sachverhalte zu recherchieren, Inhalte zu erschließen, Lernprozesse selbstständig zu organisieren sowie Erkenntnisse und Ergebnisse zu präsentieren.
 
Ästhetische Kompetenz als Fähigkeit, Wirklichkeit, insbesondere Bildende Kunst, Musik und Literatur sensibel wahrzunehmen, auf Motive und Visionen hin zu befragen und selbst kreativ tätig zu werden.

Diese übergreifenden Kompetenzen werden beim Erwerb der
„Kompetenzen und Inhalte“ (siehe II) eingeübt.

STRUKTUR DES BILDUNGSPLANS EVANGELISCHE RELIGIONSLEHRE

Die Bildungsstandards Evangelische Religionslehre, beschrieben als Kompetenzen und Inhalte, sind in sieben Dimensionen angeordnet:
1. Mensch;
2. Welt und Verantwortung;
3. Bibel;
4. Gott;
5. Jesus Christus;
6. Kirche und Kirchen;
7. Religionen und Weltanschauungen.

Die Dimensionen geben eine theologische Grundstruktur wieder. Sie stellen keine eigens zu behandelnden Themen dar, sondern dienen einer durchgängigen Orientierung.
Anschließend werden Inhalte als Themenfelder formuliert, durch deren Behandlung im Unterricht die Kompetenzen erworben werden sollen.

UMGANG MIT DEM BILDUNGSPLAN

Der Bildungsplan ist die verbindliche Grundlage für das religionspädagogische Handeln der Lehrkräfte.
Die Behandlung der ausgewiesenen Themenfelder beansprucht mindestens die Hälfte, aber nicht mehr als zwei Drittel der Unterrichtszeit.
Die Unterrichtenden haben deshalb in pädagogisch und kollegial verantworteter Freiheit die Möglichkeit, Schwerpunkte zu setzen. Dies gilt auch hinsichtlich der Organisationsformen wie Fachunterricht, Konfessionelle Kooperation, Kooperation mit Fächerverbünden, Projekte und Begegnungen.

DER EVANGELISCHE RELIGIONSUNTERRICHT AM GYMNASIUM

Der evangelische Religionsunterricht am Gymnasium will folgende Spannungsfelder und wechselseitige Beziehungen im Horizont sinnhafter Deutungen für die Bildung der Schüler fruchtbar machen:
• gegenwärtige Lebenswirklichkeit und jüdisch-christliche Tradition;
• emotionale Beteiligung und kritische Reflexion;
• Wissenschaftspropädeutik und Altersgemäßheit;
• Sachorientierung und personale Begegnung;
• eigener Standpunkt und Offenheit für Fremdes;
• Handlungsorientierung und Lernen in der Distanz;
• fachbezogene Unterrichtsorganisation und fachübergreifende Kooperation.
Der evangelische Religionsunterricht am Gymnasium nutzt dazu die verschiedenen schulischen Organisationsformen (Fachunterricht, fächerübergreifende Kooperation, Projekte, Seminarfach, Wettbewerbsteilnahme, Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern) und trägt dadurch wie durch Schulgottesdienste und Andachten zur Entwicklung des Gymnasiums bei.


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letzte Aktualisierung: 5.10.2004 | AGS
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