Leitgedanken zum Bildungsplan katholische Religion

ZIELE UND AUFGABEN DES KATHOLISCHEN RELIGIONSUNTERRICHTS

Im Rahmen eines ganzheitlichen Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule leistet der katholische Religionsunterricht einen eigenständigen Beitrag. Sein Proprium ist, die Frage nach Gott zu stellen und sie aus der Erfahrung der kirchlichen Glaubenstradition zu erschließen – so schwierig das heute bei einer heterogenen Einstellung der Schülerinnen und Schüler auch sein mag. Der katholische Religionsunterricht erschließt die religiöse Dimension des Menschseins.
Das bedeutet unter anderem:
• Er macht Schülerinnen und Schüler mit ihrer eigenen Religion und Konfession vertraut, begleitet junge Menschen auf der Suche nach dem eigenen Lebenssinn und unterstützt sie ihre Identität zu finden;
• er thematisiert Religion als prägenden Bestandteil unserer Gesellschaft und Geschichte;
• er trägt dazu bei, anderen Religionen und Kulturen achtsam zu begegnen, und verhilft zu einem ethisch verantwortungsvollen Handeln.

Der katholische Religionsunterricht versteht sich als Dienst an den Schülerinnen und Schülern, greift die Lebenssituation junger Menschen auf und gibt Hilfen, sie aus der Botschaft des christlichen Glaubens zu deuten. Er erschließt menschliche Grunderfahrungen wie Angenommensein und Bejahung, Geborgenheit und Vertrauen, Freundschaft und Liebe, Freude und Hoffnung, Arbeit und Freizeit, aber auch Versagen und Schuld, Leid und Enttäuschung, Angst und Not, Krankheit und Tod.

Über das eigentliche unterrichtliche Anliegen hinaus wirkt der katholische Religionsunterricht mit, Schule als Lebens- und Erfahrungsraum für alle zu gestalten. Dazu trägt er insbesondere durch die Mitgestaltung von Festen und Feiern und durch Gottesdienste bei.

Das Selbstverständnis des katholischen Religionsunterrichts ist schulpädagogisch und theologisch im Beschluss der Gemeinsamen Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland „Der Religionsunterricht in der Schule“ (1974) grundgelegt. Die Erklärung der deutschen Bischöfe „Die bildende Kraft des Religionsunterrichts“ (1996) beruft sich ausdrücklich auf diesen Synodenbeschluss und bestätigt ihn.

RECHTLICHE GRUNDLAGEN

Der katholische Religionsunterricht ist nach Art. 7 Abs. 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und nach Art. 18 der Verfassung des Landes Baden-Württemberg ordentliches Lehrfach, für das Staat und Kirche gemeinsam Verantwortung tragen. Er wird gemäß dem Schulgesetz in „Übereinstimmung mit den Lehren und Grundsätzen“ der Katholischen Kirche erteilt (§ 96 Abs. 2 SchG).

KOMPETENZERWERB

Religiöse Kompetenz
Der Schwerpunkt des Erziehungs- und Bildungsauftrages des katholischen Religionsunterrichtes liegt darin, junge Menschen im Bereich der religiösen Kompetenz zu fördern. So werden den im Synodenbeschluss beschriebenen Zielen des Religionsunterrichtes entsprechend (2.5.1) Schülerinnen und Schüler darin unterstützt, die Frage nach Gott, nach der Deutung der Welt, nach dem Sinn des Lebens und nach den Normen für das Handeln des Menschen wach zu halten und zu reflektieren, um eine Antwort aus der Offenbarung und aus dem Glauben der Kirche zu ermöglichen. Sie werden unterstützt, mit der Wirklichkeit des Glaubens und der Botschaft, die ihm zugrunde liegt, vertraut zu werden und den Glauben denkerisch zu verantworten. Sie werden befähigt zu persönlicher Entscheidung in Auseinandersetzung mit Konfessionen und Religionen, mit Weltanschauungen und Ideologien und werden gefördert, Entscheidungen anderer zu verstehen und zu tolerieren. Schülerinnen und Schüler werden zu religiösem Leben und verantwortlichem Handeln in Kirche und Gesellschaft motiviert.

Diese religiösen Bildungsziele strebt der katholische Religionsunterricht an, indem er unter den Rahmenbedingungen schulischen Lernens Schülerinnen und Schüler in folgenden Kompetenzbereichen fördert:

Fachkompetenz
Schülerinnen und Schüler werden fähig, nach dem Ganzen der Wirklichkeit und dem Grund und Sinn der persönlichen Existenz zu fragen. Sie untersuchen unterschiedliche Deutungen der Wirklichkeit und setzen sie in Beziehung zur biblischen Rede von Gott. Sie verstehen zentrale Erzählungen, Einsichten und Weisungen der christlichen Überlieferung und erfassen sie in ihrer existenziellen Bedeutung. Sie unterscheiden heilsame und inhumane Auswirkungen der Religion und setzen sich kritisch damit auseinander. Die Schülerinnen und Schüler verstehen religiöse Zeugnisse früherer Generationen und anderer Kulturen in ihrem Entstehungszusammenhang und in ihrer Wirkungsgeschichte und sind in Ansätzen befähigt zum interkonfessionellen und interreligiösen Dialog. Religiöse Weltdeutungen, Haltungen und Ausdrucksformen nehmen sie in ihrer ästhetischen Qualität wahr und reflektieren sie in ihrer Bedeutsamkeit für Individuum und Gruppe. Sie werden sensibel für bildende Kunst, Musik und Sprache und befragen sie auf Motive und Visionen.

Personale Kompetenz
Schülerinnen und Schüler entwickeln die Fähigkeit, eigene Stärken zu erkennen und mit ihren Grenzen und Schwächen umzugehen. Sie lernen, ihr Selbstverständnis zu artikulieren, es in Bezug zu biblisch-theologischen und anderen Lebenskonzepten zu reflektieren und Konsequenzen für das eigene Leben und das Leben mit anderen zu bedenken. Schrittweise finden sie zu einem eigenen Standpunkt und können ihn argumentativ vertreten. Sie werden sensibel für ethische Fragestellungen und betrachten diese in historischen und aktuellen Zusammenhängen. Sie erörtern mögliche Konsequenzen der biblisch-christlichen Botschaft für das persönliche Leben und die Gesellschaft.

Soziale Kompetenz
Schülerinnen und Schüler lernen, auf der Basis ihres eigenen Standpunktes andere Personen zu achten, mit ihnen zu kommunizieren und mit ihnen zusammenzuarbeiten. Dabei nehmen sie die Perspektive anderer ein und entwickeln Empathie. Sie werden bereit, Verantwortung in der Gemeinschaft zu übernehmen. Sie üben ein, Konflikte gewaltfrei auszutragen. Mehr und mehr werden sie fähig, Fremden unvoreingenommen zu begegnen und Vorurteile zu durchschauen.

Methodenkompetenz
Im katholischen Religionsunterricht eignen sich die Schülerinnen und Schüler fachübergreifende und fachspezifische methodische Kompetenzen an und üben sie ein. Unter anderem lernen sie, mit Quellen umzugehen und sie sachgerecht zu erschließen. Sie können Informationen beschaffen, bewerten, ordnen und präsentieren.
Fachspezifisch erwerben die Schülerinnen und Schüler hermeneutische Kompetenz im Umgang mit Texten der Bibel und Zeugnissen der Tradition sowie historischen und philosophischen Fragestellungen. Sie erkennen die Eigenart religiöser Sprache, ihre Bilder, Symbole und Begriffe, und lernen, angemessen mit ihr umzugehen.

Diese Kompetenzbereiche sind immer in ihrem Zusammenhang zu sehen, da der Religionsunterricht die Schülerin und den Schüler als Person im Blick hat und Bildung und Erziehung ganzheitlich versteht.
Der katholische Religionsunterricht strebt einerseits Kenntnisse und Fähigkeiten als Kompetenzen an, die operationalisierbar und überprüfbar sind. Vieles, was der Religionsunterricht im Bereich von Orientierungswissen und Haltungen anstrebt und manchmal auf den Weg bringt, ist allerdings nicht standardisierbar. Die Bildungsstandards umfassen vorwiegend operationalisierbare Anteile der Kompetenzen. Sie beschreiben Kenntnisse, Fähigkeiten und – so weit möglich – Haltungen, die die Schülerinnen und Schüler im Unterrichtsgeschehen erwerben, als Ergebnis.

DIMENSIONEN

Die folgenden sieben Dimensionen liegen der Formulierung der Bildungsstandards zugrunde.
1. Mensch sein – Mensch werden;
2. Welt und Verantwortung;
3. Hermeneutik: Bibel und Tradition;
4. Die Frage nach Gott;
5. Jesus der Christus;
6. Kirche, die Kirchen und das Werk des Geistes Gottes;
7. Religionen und Weltanschauungen.
Diese Dimensionen profilieren den Unterricht als hermeneutisches Prinzip, als „roter Faden“ und als didaktische Hilfe.

DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Die Bildungsstandards weisen aus, was jede Schülerin und jeder Schüler am Ende der entsprechenden Klassenstufen wissen und können soll und was überprüft werden kann. Um die zentral festgelegten Bildungsstandards zu erreichen, sind die ausgewiesenen „verbindlichen Themenfelder“ zu behandeln. Dafür stehen bis zu zwei Drittel der Unterrichtszeit zur Verfügung. Als Hilfestellung und Orientierung sind diese Themenfelder auf Ebene 3 des Bildungsplanes entfaltet. In der verbleibenden Zeit gestaltet die Lehrerin/der Lehrer im Rahmen ihres/seines Auftrags und nach Absprache der Fachkonferenz den Unterricht selbstverantwortlich, indem unter anderem Wahlthemen behandelt, Pflichtthemen vertieft oder aktuelle Fragestellung aufgegriffen werden.

Die Formulierung der vor allem Kenntnisse und Fähigkeiten beschreibenden Bildungsstandards darf nicht dazu verleiten, den Religionsunterricht allein auf Vermittlung und auf rezeptives Lernen zu reduzieren. Bildung ist ein ganzheitlicher Vorgang, der alle Sinne erfasst und „Kopf, Herz und Hand“ umschließt, der auf Persönlichkeitsbildung zielt und Emanzipation und Autonomie bei gleichzeitiger sozialer Kompetenz intendiert. Dabei ist Bildung im wesentlichen Selbstbildung, allerdings nicht als leerer und bloß formaler Akt zur Entwicklung einer abstrakten Individualität. Sich-Bilden bedeutet vielmehr, sich die bildenden Kräfte der Natur, der Kultur, der Wissenschaft und der Religion zu erschließen. Dies zu ermöglichen ist vorrangige Aufgabe von Lehrerinnen und Lehrern (vergleiche Die Deutschen Bischöfe, Die Bildende Kraft des Religionsunterrichts [1996], 2.2).

Der katholische Religionsunterricht übersteigt von seinem Selbstverständnis und seiner Zielsetzung her den kognitiv-analytischen Bereich. Meditative, symbolisch-erschließende und mystagogische Elemente haben deshalb einen wichtigen Platz, ebenso Handlungselemente. Der katholische Religionsunterricht beteiligt sich an fächerverbindenden Projekten und nutzt insbesondere die vielfältigen Möglichkeiten konfessionellkooperativer Zusammenarbeit. Außerunterrichtliche Angebote wie Tage der Orientierung und Möglichkeiten für Sozialpraktika können den Unterricht sinnvoll ergänzen und vernetzen ihn mit der Schulpastoral.

Der katholische Religionsunterricht wird seiner Aufgabe gerecht, wenn er den Jugendlichen und jungen Erwachsenen bei ihrer Suche nach eigenem Glauben, nach einem eigenen Weg, religiöse Fragen zu beantworten, Impulse, Orientierung und Hilfe bietet. Bei der unterrichtspraktischen Umsetzung ist deshalb insbesondere darauf zu achten, dass die Schülerinnen und Schüler genügend Raum für eigene dialogische und kreative Auseinandersetzung mit den Inhalten erhalten. Nachhaltigkeit als didaktisches Prinzip erfordert, dass dem Lernen mit allen Sinnen Raum gegeben wird und die Schülerinnen und Schüler den Lehr-Lern-Prozess mitverantwortlich und selbsttätig als Subjekte mitgestalten.

DER KATHOLISCHE RELIGIONSUNTERRICHT AM GYMNASIUM – STUFENSPEZIFISCHE HINWEISE KURSSTUFE

Mit dem Bildungsplan der Kursstufe vom 23. August 2001 hat die Kirche die organisatorische und inhaltliche Grundlage für das Fach Katholische Religionslehre in der Kursstufe geschaffen. Dieser Plan hat nach kirchlicher Maßgabe für das Fach Katholische Religionslehre bis auf weiteres Gültigkeit.
Auch in der Kursstufe profilieren die sieben Dimensionen den Unterricht – unabhängig von den jeweils festgelegten beziehungsweise gewählten Themen.


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letzte Aktualisierung: 5.10.2004 | AGS
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