ZIELE UND AUFGABEN DES KATHOLISCHEN RELIGIONSUNTERRICHTS
Im Rahmen eines ganzheitlichen Bildungs- und Erziehungsauftrags
der Schule leistet der katholische Religionsunterricht einen
eigenständigen Beitrag. Sein Proprium ist, die Frage nach Gott
zu stellen und sie aus der Erfahrung der kirchlichen Glaubenstradition
zu erschließen – so schwierig das heute bei einer heterogenen
Einstellung der Schülerinnen und Schüler auch sein
mag.
Der katholische Religionsunterricht erschließt die religiöse
Dimension des Menschseins.
Das bedeutet unter anderem:
•
Er macht Schülerinnen und Schüler mit ihrer eigenen Religion
und Konfession vertraut, begleitet junge Menschen
auf der Suche nach dem eigenen Lebenssinn und unterstützt
sie ihre Identität zu finden;
• er thematisiert Religion als prägenden Bestandteil unserer
Gesellschaft und Geschichte;
• er trägt dazu bei, anderen Religionen und Kulturen
achtsam zu begegnen, und verhilft zu einem ethisch verantwortungsvollen
Handeln.
Der katholische Religionsunterricht versteht sich als Dienst an den Schülerinnen und Schülern, greift die Lebenssituation junger Menschen auf und gibt Hilfen, sie aus der Botschaft des christlichen Glaubens zu deuten. Er erschließt menschliche Grunderfahrungen wie Angenommensein und Bejahung, Geborgenheit und Vertrauen, Freundschaft und Liebe, Freude und Hoffnung, Arbeit und Freizeit, aber auch Versagen und Schuld, Leid und Enttäuschung, Angst und Not, Krankheit und Tod.
Über das eigentliche unterrichtliche Anliegen hinaus wirkt der katholische Religionsunterricht mit, Schule als Lebens- und Erfahrungsraum für alle zu gestalten. Dazu trägt er insbesondere durch die Mitgestaltung von Festen und Feiern und durch Gottesdienste bei.
Das Selbstverständnis des katholischen Religionsunterrichts ist schulpädagogisch und theologisch im Beschluss der Gemeinsamen Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland „Der Religionsunterricht in der Schule“ (1974) grundgelegt. Die Erklärung der deutschen Bischöfe „Die bildende Kraft des Religionsunterrichts“ (1996) beruft sich ausdrücklich auf diesen Synodenbeschluss und bestätigt ihn.
RECHTLICHE GRUNDLAGEN
Der katholische Religionsunterricht ist nach Art. 7 Abs. 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und nach Art. 18 der Verfassung des Landes Baden-Württemberg ordentliches Lehrfach, für das Staat und Kirche gemeinsam Verantwortung tragen. Er wird gemäß dem Schulgesetz in „Übereinstimmung mit den Lehren und Grundsätzen“ der Katholischen Kirche erteilt (§ 96 Abs. 2 SchG).
KOMPETENZERWERB
Religiöse Kompetenz
Der Schwerpunkt des Erziehungs- und Bildungsauftrages des
katholischen Religionsunterrichtes liegt darin, junge Menschen
im Bereich der religiösen Kompetenz zu fördern. So werden
den im Synodenbeschluss beschriebenen Zielen des Religionsunterrichtes
entsprechend (2.5.1) Schülerinnen und Schüler
darin unterstützt, die Frage nach Gott, nach der Deutung der
Welt, nach dem Sinn des Lebens und nach den Normen für das
Handeln des Menschen wach zu halten und zu reflektieren, um
eine Antwort aus der Offenbarung und aus dem Glauben der
Kirche zu ermöglichen. Sie werden unterstützt, mit der Wirklichkeit
des Glaubens und der Botschaft, die ihm zugrunde
liegt, vertraut zu werden und den Glauben denkerisch zu verantworten.
Sie werden befähigt zu persönlicher Entscheidung
in Auseinandersetzung mit Konfessionen und Religionen, mit
Weltanschauungen und Ideologien und werden gefördert, Entscheidungen
anderer zu verstehen und zu tolerieren. Schülerinnen
und Schüler werden zu religiösem Leben und verantwortlichem
Handeln in Kirche und Gesellschaft motiviert.
Diese religiösen Bildungsziele strebt der katholische Religionsunterricht
an, indem er unter den Rahmenbedingungen schulischen
Lernens Schülerinnen und Schüler in folgenden Kompetenzbereichen
fördert:
Fachkompetenz
Schülerinnen und Schüler werden fähig, nach dem Ganzen der
Wirklichkeit und dem Grund und Sinn der persönlichen Existenz
zu fragen. Sie untersuchen unterschiedliche Deutungen
der Wirklichkeit und setzen sie in Beziehung zur biblischen
Rede von Gott. Sie verstehen zentrale Erzählungen, Einsichten
und Weisungen der christlichen Überlieferung und erfassen sie
in ihrer existenziellen Bedeutung. Sie unterscheiden heilsame
und inhumane Auswirkungen der Religion und setzen sich kritisch
damit auseinander. Die Schülerinnen und Schüler verstehen
religiöse Zeugnisse früherer Generationen und anderer Kulturen
in ihrem Entstehungszusammenhang und in ihrer Wirkungsgeschichte
und sind in Ansätzen befähigt zum interkonfessionellen
und interreligiösen Dialog. Religiöse Weltdeutungen, Haltungen
und Ausdrucksformen nehmen sie in ihrer ästhetischen Qualität
wahr und reflektieren sie in ihrer Bedeutsamkeit für Individuum
und Gruppe. Sie werden sensibel für bildende Kunst,
Musik und Sprache und befragen sie auf Motive und Visionen.
Personale Kompetenz
Schülerinnen und Schüler entwickeln die Fähigkeit, eigene
Stärken zu erkennen und mit ihren Grenzen und Schwächen
umzugehen. Sie lernen, ihr Selbstverständnis zu artikulieren, es
in Bezug zu biblisch-theologischen und anderen Lebenskonzepten
zu reflektieren und Konsequenzen für das eigene Leben
und das Leben mit anderen zu bedenken. Schrittweise finden
sie zu einem eigenen Standpunkt und können ihn argumentativ
vertreten. Sie werden sensibel für ethische Fragestellungen und
betrachten diese in historischen und aktuellen Zusammenhängen.
Sie erörtern mögliche Konsequenzen der biblisch-christlichen
Botschaft für das persönliche Leben und die Gesellschaft.
Soziale Kompetenz
Schülerinnen und Schüler lernen, auf der Basis ihres eigenen
Standpunktes andere Personen zu achten, mit ihnen zu kommunizieren
und mit ihnen zusammenzuarbeiten. Dabei nehmen
sie die Perspektive anderer ein und entwickeln Empathie.
Sie werden bereit, Verantwortung in der Gemeinschaft zu übernehmen.
Sie üben ein, Konflikte gewaltfrei auszutragen. Mehr
und mehr werden sie fähig, Fremden unvoreingenommen zu
begegnen und Vorurteile zu durchschauen.
Methodenkompetenz
Im katholischen Religionsunterricht eignen sich die Schülerinnen
und Schüler fachübergreifende und fachspezifische methodische
Kompetenzen an und üben sie ein. Unter anderem lernen sie,
mit Quellen umzugehen und sie sachgerecht zu erschließen.
Sie können Informationen beschaffen, bewerten, ordnen und
präsentieren.
Fachspezifisch erwerben die Schülerinnen und Schüler hermeneutische
Kompetenz im Umgang mit Texten der Bibel und
Zeugnissen der Tradition sowie historischen und philosophischen
Fragestellungen. Sie erkennen die Eigenart religiöser
Sprache, ihre Bilder, Symbole und Begriffe, und lernen, angemessen
mit ihr umzugehen.
Diese Kompetenzbereiche sind immer in ihrem Zusammenhang
zu sehen, da der Religionsunterricht die Schülerin und
den Schüler als Person im Blick hat und Bildung und Erziehung
ganzheitlich versteht.
Der katholische Religionsunterricht strebt einerseits Kenntnisse
und Fähigkeiten als Kompetenzen an, die operationalisierbar
und überprüfbar sind. Vieles, was der Religionsunterricht im
Bereich von Orientierungswissen und Haltungen anstrebt und
manchmal auf den Weg bringt, ist allerdings nicht standardisierbar.
Die Bildungsstandards umfassen vorwiegend operationalisierbare
Anteile der Kompetenzen. Sie beschreiben Kenntnisse,
Fähigkeiten und – so weit möglich – Haltungen, die die
Schülerinnen und Schüler im Unterrichtsgeschehen erwerben,
als Ergebnis.
DIMENSIONEN
Die folgenden sieben Dimensionen liegen der Formulierung
der Bildungsstandards zugrunde.
1. Mensch sein – Mensch werden;
2. Welt und Verantwortung;
3. Hermeneutik: Bibel und Tradition;
4. Die Frage nach Gott;
5. Jesus der Christus;
6. Kirche, die Kirchen und das Werk des Geistes Gottes;
7. Religionen und Weltanschauungen.
Diese Dimensionen profilieren den Unterricht als hermeneutisches
Prinzip, als „roter Faden“ und als didaktische Hilfe.
DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Die Bildungsstandards weisen aus, was jede Schülerin und jeder Schüler am Ende der entsprechenden Klassenstufen wissen und können soll und was überprüft werden kann. Um die zentral festgelegten Bildungsstandards zu erreichen, sind die ausgewiesenen „verbindlichen Themenfelder“ zu behandeln. Dafür stehen bis zu zwei Drittel der Unterrichtszeit zur Verfügung. Als Hilfestellung und Orientierung sind diese Themenfelder auf Ebene 3 des Bildungsplanes entfaltet. In der verbleibenden Zeit gestaltet die Lehrerin/der Lehrer im Rahmen ihres/seines Auftrags und nach Absprache der Fachkonferenz den Unterricht selbstverantwortlich, indem unter anderem Wahlthemen behandelt, Pflichtthemen vertieft oder aktuelle Fragestellung aufgegriffen werden.
Die Formulierung der vor allem Kenntnisse und Fähigkeiten beschreibenden Bildungsstandards darf nicht dazu verleiten, den Religionsunterricht allein auf Vermittlung und auf rezeptives Lernen zu reduzieren. Bildung ist ein ganzheitlicher Vorgang, der alle Sinne erfasst und „Kopf, Herz und Hand“ umschließt, der auf Persönlichkeitsbildung zielt und Emanzipation und Autonomie bei gleichzeitiger sozialer Kompetenz intendiert. Dabei ist Bildung im wesentlichen Selbstbildung, allerdings nicht als leerer und bloß formaler Akt zur Entwicklung einer abstrakten Individualität. Sich-Bilden bedeutet vielmehr, sich die bildenden Kräfte der Natur, der Kultur, der Wissenschaft und der Religion zu erschließen. Dies zu ermöglichen ist vorrangige Aufgabe von Lehrerinnen und Lehrern (vergleiche Die Deutschen Bischöfe, Die Bildende Kraft des Religionsunterrichts [1996], 2.2).
Der katholische Religionsunterricht übersteigt von seinem Selbstverständnis und seiner Zielsetzung her den kognitiv-analytischen Bereich. Meditative, symbolisch-erschließende und mystagogische Elemente haben deshalb einen wichtigen Platz, ebenso Handlungselemente. Der katholische Religionsunterricht beteiligt sich an fächerverbindenden Projekten und nutzt insbesondere die vielfältigen Möglichkeiten konfessionellkooperativer Zusammenarbeit. Außerunterrichtliche Angebote wie Tage der Orientierung und Möglichkeiten für Sozialpraktika können den Unterricht sinnvoll ergänzen und vernetzen ihn mit der Schulpastoral.
Der katholische Religionsunterricht wird seiner Aufgabe gerecht, wenn er den Jugendlichen und jungen Erwachsenen bei ihrer Suche nach eigenem Glauben, nach einem eigenen Weg, religiöse Fragen zu beantworten, Impulse, Orientierung und Hilfe bietet. Bei der unterrichtspraktischen Umsetzung ist deshalb insbesondere darauf zu achten, dass die Schülerinnen und Schüler genügend Raum für eigene dialogische und kreative Auseinandersetzung mit den Inhalten erhalten. Nachhaltigkeit als didaktisches Prinzip erfordert, dass dem Lernen mit allen Sinnen Raum gegeben wird und die Schülerinnen und Schüler den Lehr-Lern-Prozess mitverantwortlich und selbsttätig als Subjekte mitgestalten.
DER KATHOLISCHE RELIGIONSUNTERRICHT AM GYMNASIUM – STUFENSPEZIFISCHE HINWEISE KURSSTUFE
Mit dem Bildungsplan der Kursstufe vom 23. August 2001 hat
die Kirche die organisatorische und inhaltliche Grundlage für
das Fach Katholische Religionslehre in der Kursstufe geschaffen.
Dieser Plan hat nach kirchlicher Maßgabe für das Fach Katholische
Religionslehre bis auf weiteres Gültigkeit.
Auch in der Kursstufe profilieren die sieben Dimensionen den
Unterricht – unabhängig von den jeweils festgelegten beziehungsweise
gewählten Themen.